AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KOS Nord GmbH

§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der KOS Nord GmbH und dem Kunden.

Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KOS Nord GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sollen schriftlich erfolgen.

§2 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte zehn Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der KOS Nord GmbH eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.

§3 Vertragsschluss
Die Angebote der KOS Nord GmbH sind freibleibend. Grundsätzlich sollen alle Vereinbarungen mit der KOS Nord GmbH schriftlich erfolgen. Darstellungen und Angaben, welche die KOS Nord GmbH in allgemeinen Unterlagen oder auf ihrer Internetseite verwendet, haben rein informativen Charakter und stellen keine Zusicherungen dar.

§4 Leistungsumfang und Lieferung
Der Umfang der von der KOS Nord GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung; im nicht kaufmännischen Verkehr unter der Bedingung des Abschlusses eines konkreten Deckungsgeschäfts. Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat die KOS Nord GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die KOS Nord GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch die KOS Nord GmbH Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, so ist die KOS Nord GmbH berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden. Die KOS Nord GmbH ist zu Teillieferungen und der gesonderten Rechnungsstellung berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Käufer unzumutbar.

§5 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Kommt der Kunde nach Ablauf der in § 2 genannten Zahlungsfrist in Verzug, ist die KOS Nord GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Die KOS Nord GmbH ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen.

Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§6 Eigentumsvorbehalt
Die KOS Nord GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die KOS Nord GmbH unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der KOS Nord GmbH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der KOS Nord GmbH aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die KOS Nord GmbH Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der KOS Nord GmbH gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt die KOS Nord GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der KOS Nord GmbH Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.

§7 Haftung
Die KOS Nord GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der KOS Nord GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet die KOS Nord GmbH dem Kunden gegenüber nur nach dem Produkthaftungsgesetz, auf Grund einer übernommenen Garantie, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf = Kardinalpflichten).

Der Schadensersatzanspruch eines Kunden, der nicht Verbraucher ist, ist für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 und 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefälle vorliegt.

Kommt es infolge einer von der KOS Nord GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden beim Kunden, beschränkt sich die Höhe des diesem zu ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des Auftragswerts der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung der KOS Nord GmbH für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die KOS Nord GmbH verweist auf ihren Internetseiten mit Links auf andere Seiten im Internet. Auf die Gestaltung und den Inhalt der verlinkten Seiten hat die KOS Nord GmbH keinerlei Einfluss und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter.

Beim Verlust von Daten und Informationen wird widerlegbar vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, soweit die Pflicht zur Herstellung von Sicherungskopien nach dem Vertrag nicht der KOS Nord GmbH oblag. Weiter haftet die KOS Nord GmbH über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu ihrem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der KOS Nord GmbH stehen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche ein Jahr nach ihrer Entstehung.
Im Falle von Streiks und höherer Gewalt trifft die KOS Nord GmbH keine Ersatzpflicht bzgl. dadurch bedingter Verzugsschäden. Gleiches gilt, wenn der Kunde zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlassen hat.

§ 8 Gewährleistung
Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gem. § 7 gegebenen Ansprüche der Kunden aus Schadensersatzhaftung bleiben unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Sache, der KOS Nord GmbH schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel ist von der KOS Nord GmbH arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die KOS Nord GmbH bei Vorliegen eines kaufrechtlichen Mangels vor, statt Nachlieferung zunächst Nachbesserung zu versuchen, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar für den Kunden ist.

Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren – mit Ausnahme der bauwerksbezogenen Mängel entsprechend §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB – in einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren diese Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.

§9 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so ist er verpflichtet, zehn Prozent der Auftragssumme an die KOS Nord GmbH zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der KOS Nord GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die KOS Nord GmbH ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.

§10 Rücktritt
Die KOS Nord GmbH ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von der KOS Nord GmbH nicht zu vertreten ist. Die KOS Nord GmbH ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§11 Datenschutzklausel
Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die KOS Nord GmbH personenbezogene Daten des Kunden während der Vertragsbearbeitung für vertragsbezogene Aufgaben speichert. Die KOS Nord GmbH ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Zwecke der Beratung des Kunden, der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Wartung und Nutzungsüberlassungen erforderlich ist und der Kunde nicht widersprochen hat. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung und Änderung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich sind.

§12 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Seiten ist je nach verwendendem Unternehmen dessen in § 1 dieser AGB benannter Hauptsitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Lüneburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der KOS Nord GmbH bleibt vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Stand: Mai 2019